Andrea Hofmann

AGB


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AGB Heilpraktiker für Psychotherapie

1. Anwendungsbereich der AGB

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie dem Patienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.

1.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

1.3 Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich über PaypalPlus. Durch die Buchung erklärt sich die/der Klient/in mit den AGB von PaypalPlus einverstanden. Die Kosten, die eine  Klientin/ein Klient durch Nichtbeachten der Vorschriften und Regeln von PaypalPlus verursacht, sind von der Klientin/dem Klienten zu bezahlen und werden entsprechend in Rechnung gestellt.

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

2.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.

2.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin für Psychotherapie den Patienten über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Der Patient entscheidet frei über die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden. Sofern sich der Patient nicht festlegen kann oder will, wendet die Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Methode an, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.

2.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar sind. Daher kann dem Patienten auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Patient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vorab mitteilen.

2.4 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.

3. Mitwirkung des Patienten / der Patientin

Der Patient / die Patientin ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung verpflichtet. Sofern der Patient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

4. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie

4.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar (s. Preisliste www.andrea-hofmann.de).

Bei Selbstzahlenden sind die Preise der Preisliste auf www.andrea-hofmann.de zu entnehmen.

Für die Abrechnung mit Krankenkassen orientieren sich die Preise an der Gebührenordnung für Heilpraktiker sowie auch an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird.

4.2 Die vereinbarten Honorare sind im Online-Shop im voraus für jede Behandlung zu entrichten. Die Patientin / der Patient erhält dafür jeweils automatisch eine Rechnung.

Andere Vereinbarungen gelten bei der Abrechnung mit Krankenkassen.

Für die Rechnungsstellung für Krankenkassen und Zusatzversicherungen ist die Erstellung einer Diagnose notwendig. Damit erklärt sich die Patientin / der Patient einverstanden, wenn sie/er eine Rechnung für die Kasse/Versicherung verlangt.

4.3 Die Buchung eines Termins kann im angemessenen Zeitraum wieder rückgängig gemacht werden, die bereits bezahlte Summe kann für einen anderen Termin verwendet werden. Die bereits bezahlte Summe wird nicht rückerstattet, sondern nur als Guthaben für den anderen Termin verwendet. Ab 48h vor dem Termin (Werktag) kann der Termin nicht mehr rückgängig gemacht werden, die bereits bezahlten Kosten gelten dann als Ausfallshonorar und sind nicht rückerstattungsfähig.

Bei mehreren Terminen können maximal 30% rückgängig gemacht werden. Bei einer größeren Anzahl von Umbuchungen kann nicht von einer angemessenen Kooperation ausgegangen werden und Andrea Hofmann behält sich das Recht für, dieser Person keine weiteren Termine anzubieten.

4.4 Anmeldungen für Ausbildungen und Workshops sind nur bis maximal 4 Wochen vor dem Termin ohne weitere Kosten umzubuchen. Zwischen 2-4 Wochen wird noch die Hälfte der bereits bezahlten Summe angerechnet, ab 2 Wochen vor dem Termin gilt die bereits gezahlte Summe als Ausfallshonorar und ist nicht rückerstattungsfähig.

Bei Absage bis 4 Wochen vor Kursbeginn ist eine Rückerstattung nicht möglich, eine Umbuchung zu einem anderen Termin ist möglich (maximal einmal). Mehrere Umbuchungen sind nicht möglich. Das Geld wird nicht rückerstattet.

Ausnahmen sind von der Kursleitung abgesagte (nicht stattgefundene Seminare und Workshops), hier wird das Geld in voller Höhe rückerstattet.

5. Honorarerstattung durch Dritte

5.1 Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch die Krankenversicherung erstattet wird.

5.2 Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Patienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt.

5.3. Eine Rechnung für Versicherungen wird zusätzlich zur Rechnung über das Buchungssystem von Andrea Hofmann nur erstellt, wenn von Klientin/vom Klienten vorher schriftlich per Email die 4 Fragen gemäß Artikel: Bezahlt meine Versicherung?  angefragt hat. Diese Email muss an Andrea Hofmann zur Prüfung weitergeleitet werden. Decken sich die Vorschriften der Versicherung für welche Leistungen bezahlt wird mit den Qualifikationen von Andrea Hofmann und also eine Abrechnung, kann die Rechnung durch Andrea Hofmann erstellt werden.

Ohne schriftliche Information der Versicherung zu den 4 Fragen (s. Link) und eine Verifizierung der Anforderungen der Versicherung mit den für Andrea Hofmann möglichen Gebührenziffern, wird keine zusätzliche Rechnung erstellt. In jedem Fall gibt es die durch das Buchungssystem bei der Buchung automatisch erstellte Rechnung.

6. Vertraulichkeit der Behandlung

6.1 Patientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Patienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Patienten erteilt.

6.2 Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Patienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht.

Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

6.3 Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.

6.4 Verlangt der Patient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt. Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt.

6.5 Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.

7. Gerichtsstand

7.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- du Ausland.

7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.

8. Sonstige Nebenbestimmungen

8.1 Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

8.2 Eine Änderung des Vertragspunkts 11 bedarf ebenfalls der Schriftform.

8.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

8.4 Klient*innen dürfen keine persönliche Sitzung vor Ort (Individualsitzung, Workshop, Seminar) besuchen, wenn Sie eine ansteckende Krankheit haben oder es Anlass gibt, eine ansteckende Krankheit zu vermuten.

Die Ansteckungsgefahr muss vor Beginn der Sitzung auf jeden Fall nachweislich nicht mehr vorhanden sein.

Alternativ zur Sitzung vor Ort kann immer Online-Beratung / Coaching / Psychotherapie wahrgenommen werden (kostenlos).

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Coaching

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching oder Beratung.

Angebot

Mein Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und Paare, im Bereich Coaching zusätzlich an Unternehmen, öffentliche Träger und Vereine. Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.

Terminvereinbarung

Termine sind nach vorheriger (telefonischer) Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine oder kaum Wartezeiten einkalkulieren müssen. Da ich während einer laufenden Therapie nicht gleichzeitig ein Telefongespräch führen kann, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

Kosten

Die aktuellen Preise meiner Leistungen sowie auch die Terminabsage- Modalitäten entnehmen Sie bitte der Preisliste. Diese finden Sie auf der Website (www.andrea-hofmann.de).

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden! Jeder Patient/ Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.